Unser GewässerUnsere Strecke ist in 3 Lose aufgeteilt:Los 1: Dorfbrücke Rittersdorf bisChristian’s WehrLos 2:Christian’s Wehr bis Brückeam Sportplatz StahlLos 3:Brücke am Sportplatz in Stahlbis Banngrenze Birtlingen
AngelbedingungenDas Landesfischereigesetz vom 1.1.1975 ist bezüglich aller verbotenen Geräte und Hilfsmittel,verbotener Köder, Schonzeiten, Mindestmaße, der Beschädigung von Uferanlagen usw. zubeachten.Durch den Beschluss der Jahrehauptversammlung vom 04.09.2011 ist die Äsche auf die Dauer von 3 Jahrenganzjährig geschützt.Pro Angeltag dürfen 12 Fische (davon maximal 5 Edelfische incl. Karpfen) gefangen werden.Nach dem Fang des Tageslimit ist das Angeln sofort einzustellen.Auf den Erlaubnisschein dürfen insgesamt 20 Edelfische incl. Karpfen gefangen werden.Der Fischfang ist von 6.00 bis 21.00 Uhr erlaubt.Untermaßige Fische müssen sofort schonend zurückgesetzt werden.Das Blinkern ist vom 15. April bis 31. Mai verboten!Die Fischereiaufseher des SFV Bitburg e.V. sind berechtigt, Kontrollen der Fangmenge, Geräte und Köder durchzuführen.Festgestellte Übertretungen werden durch den Vorstand geahndet.Das Angeln und die Benutzung der vereinseigenen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr!Der SFV Bitburg e.V. übernimmt keine Haftung!Loseinteilung der NimsLos 1:Dorfbrücke Rittersdorf bisChristian’s WehrLos 2:Christian’s Wehr bis Brückeam Sportplatz StahlLos 3:Brücke am Sportplatz in Stahlbis Banngrenze BirtlingenEinteilung der Strecke und Freigabe zum AngelnLos 2 ist ab dem Anangeln die gesamte Saison offen, jedoch vorjeder Veranstaltung 1 Woche vorher gesperrt.In den folgenden Monaten ist das Angeln in den genannten Losen verboten:Los 1Monat März gesperrtLos 1Monat April gesperrtLos 3Monat Mai gesperrtLos 1Monat Juni gesperrtLos 3Monat Juli gesperrtLos 1Monat August gesperrtLos 3Monat September gesperrtLos 1Monat Oktober gesperrtDie Sperrzeiten der Lose gelten auch für den Aalfang.Die Fangzeiten für den Aal werden vom Vorstand festgesetzt..Sportfischerverein Bitburg 1971 e.V